Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten" ist der Titel der EU-Richtlinie 2011/65/EU, die 2011 überarbeitet (2011/65/EU, ROHS 2) und 2015 ergänzt wurde (EU 2015/863, ROHS 3). Sie verbietet seit 2006 EU-weit den Verkauf von Elektrogeräten, die Blei, Cadmium, Chrom VI, Quecksilber, bestimmte bromierte Flammschutzmittel oder Phthalate in Mengen oberhalb festgelegter Grenzwerte enthalten.